Schadensmeldung

So geht es richtig.

Schadensfall; was nun:

Bei einem Schadensfall ist es das Wichtigste ist die Ruhe zu bewahren und dafür Sorge zu tragen, soweit dieses möglich ist, dass der Schaden nicht größer wird.

Wann muss der Schaden gemeldet werden:
In jedem Versicherungsvertrag gibt es normalerweise eine bestimmte Frist, innerhalb der man den Schadensfall zu melden hat. Daher sollten Sie den Schaden so früh wie möglich jedoch innerhalb von drei Tagen melden.

Bei einigen Verträgen muss die Schadensmeldung jedoch „unverzüglich“ erfolgen. In dem Fall erwartet der Versicherer eine Schadensmeldung spätestens am folgenden Werktag.

Wenn Sie sich nicht sicher sind ist es besser, sich noch einmal genau zu informieren, um kein Risiko einzugehen. Dazu rufen Sie mich an oder schauen in den Versicherungsvertrag.

Wie muss der Schaden gemeldet werden
Sie können den Schaden bei mir melden. Die Meldung kann telefonisch, per Fax, per Mail oder auch via Messenger (Signal oder WhatsApp) erfolgen.

Was muss ich zur Schadensmeldung bereithalten:
Die Notwendigen Informationen variieren je nach Versicherungsspate. Die folgenden Angaben werden jedoch meistens Benötig:

  • Name des Schadensverursachers.
  • Name des Geschädigten.
  • Ihre Versicherungsnummer.
  • Zeitpunkt des Schadensereignis.
  • Ort wo das Schadensereignis eingetreten ist.
  • Eine präzise Beschreibung des Schadenhergangs.
  • Möglichst viele aussagekräftige Fotos vom Schaden

So erreichen Sie mich:

Rufen Sie im Büro unter 02162 1069936 an.

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